Anklage gegen zwei Polizeibeamte
Es gibt keine Rechtfertigung für A. P.s Tod!
Das Landgericht Mannheim gab heute bekannt, dass der Prozess gegen zwei Polizeibeamte, die einen psychisch erkrankten Mann in Not durch den Einsatz von Gewalt am 02.05.22 töteten, im Januar 2024 eröffnet wird.
Das öffentliche Interesse an dem Prozess gegen die zwei Polizeibeamten, die A. P. töteten ist in Mannheim und darüber hinaus sehr groß, was zahlreiche Berichterstattungen zeigen. Warum wir fast zwei Jahre auf einen Prozessbeginn warten müssen, ist uns unerklärlich. Dieser Fall und andere ähnliche Fälle, wie der getötete Mouhamed Lamine Dramé in Dortmund (siehe die Kampagne: Es gibt 1000 Mouhameds. Sie verdienen Gerechtigkeit! https://justice4mouhamed.org/) machen sichtbar, dass der Tod von A. P. kein Einzelfall war. Wir fordern deutliche Konsequenzen, die über die strafrechtlichen Ermittlungen hinausgehen. Wir fordern nicht eine Sensibilisierung und Schulung der Polizei – wir fordern eine Lösung, in der nicht eine Staatsgewalt eingesetzt wird um Menschen in Not zu betreuen.
Es gibt keine Rechtfertigung für den polizeilichen Einsatz von massiver Gewalt gegen A. P. Es gibt keine Rechtfertigung für Tod. Auch mit Blick auf die Kontinuität von Gewalt an Menschen mit psychischen Erkrankungen seit dem Nationalsozialismus, fordern wir, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Eine Entschuldigung der Verantwortlichen gegenüber der Familie blieb bisher aus.
Dagmar K., ehemalige Arbeitskollegin von A. P. in den Arbeitstherapeutischen Werkstätten ATW:
„Ich bin wütend auf die Polizeibeamten. A.P. hätte Hilfe gebraucht, keine Polizei, die sich ihm mit Pfefferspay, Schreien und Schlägen zuwendet. Diese tödliche Einsatzlogik der Polizei bedroht uns alle. Auch das Z.I. trägt eine Mitverantwortung für die Eskalation.“
Dr. Sevda Can Arslan, Institut für Medienwissenschaft der Universität Paderborn:
„Studierende präsentierten am 27.06.23 das Ergebnis ihrer Untersuchung über mediale Berichterstattung nach A. P.s Tod. Sie kamen u.a. zu dem Ergebnis, dass die Erwähnung seiner psychischen Erkrankung ambivalent ist. Indem nicht kritisch auf Ableismus hingewiesen wird, scheint so eher eine Rechtfertigung des Einsatzes von staatlicher Gewalt nahegelegt zu werden. Außerdem wird nicht auf strukturelle Gemeinsamkeiten verschiedener bundesweiter Fälle eingegangen." Die Ergebnisse werden am 09.09.23 veröffentlicht.
Die Initiative 2. Mai und die Fußballmannschaft der ATW werden am Geburtstag von A. P. - am 9. September - an ihren Freund und Kollegen erinnern. Gezeigt wird u.a. eine Plakatausstellung über A. P. und die Folgen von Polizeigewalt.
Hintergrundinformationen:
Die Kampagne „Death in Custody“ verbindet verschiedene Todesfälle durch Polizeigewalt in Deutschland seit 1990 und macht u.a. die Intersektionalität der Betroffenheit sichtbar: „Psychiatrieerfahrene, geflüchtete, prekär lebende und andere marginalisierte Gruppen sind besonders gefährdet. Todesfälle in Gewahrsam und deren Nichtaufklärung sind die letzte Eskalationsstufe dieser Gewalt.“ (https://doku.deathincustody.info/kampagne/)