Gerichtsverfahren gegen Emrah D. beendet. Polizist zieht Klage zurück

Die heutige Güteverhandlung zur Unterlassungs- und Schmerzensgeldforderung zwischen dem Beamten, der Ertekin Özkan auf der Schönau getötet hat, und Emrah D. endete mit Klagerückzug. Das Gericht hatte in der Verfahrenseinführung deutlich gemacht, dass es die beklagten Aussagen von der Meinungsfreiheit als gedeckt ansieht, übte dabei aber Kritik an diversen Zuspitzungen im Diskurs sowohl der Initiative 2. Mai als auch der Mannheimer Zivilgesellschaft im Allgemeinen.
Die Auffassung zu den verfahrensgegenständlichen Aussagen stellte das Gericht unmissverständlich klar und betonte das Recht auch auf scharfer Machtkritik gegenüber staatlichem Handeln. Im beklagten Fall könne das Gericht als Vorschlag zur Güte nur den Rücktritt von der Klage durch den Beamten vorschlagen, appellierte aber an Emrah D. eine Ehrenerklärung abzugeben auf das Wort "Hinrichtung" im Kontext der Tötung von Ertekin zu verzichten.

Für die Erweiterung der Ehrenerklärung um das Wort "Mord" gab der Anwalt des Beamten die rechtlich bindende Erklärung ab, sämtliche straf- und zivilrechtlichen Verfahren gegen die Schwester von Emrah D. zu beenden.

Kommt um 16:00 Uhr auf den Marktplatz um mit uns zu feiern. Später wird es noch einen ausführlichen Bericht wie auch eine Pressemitteilung geben.

RA Dr. Björn Elberling:

"Das Gericht hat heute deutlich gemacht: Machtkritik, Kritik an tödlichen Polizeieinsätzen, ist natürlich erlaubt, sie darf auch scharf ausfallen, das ist zulässig. Die Klage gegen meinen Mandanten wäre zurückgewiesen worden. Mein Mandant hat sich also nicht unter dem Druck des Verfahrens, sondern aus freien Stücken dazu entschieden, bestimmte Begriffe in Zukunft nicht mehr zu verwenden. Der inhaltlichen Berechtigung einer deutlichen Kritik an tödlichen Polizeieinsätzen wie dem vom 23.12.2023 tut dies natürlich keinen Abbruch."
Emrah D. steht vor einer verputzten Wand. Neben ihm ist der Schriftzug 12.000 Fälle illegaler Polizeigewalt jährlich eingeblendet

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