Pressemitteilung vom 27. August 2024

Arbeit einer Unterstützungsgruppe für Hinterbliebene von Opfern von Polizeigewalt wird behindert

Anfang August erhielt die Initiative 2. Mai, die die Familien von den verstorbenen Ante P. und Ertekin Özkan unterstützt, Androhungen kritische Aussagen bezüglich der Rolle zweier Polizisten zu unterlassen. Beispielsweise sollen Aussagen auf der Webseite gelöscht werden, wie „Am 2. Mai 2022 erstickten zwei Polizeibeamte Ante P. “ Dies suggeriere einen Zusammenhang zwischen dem Verhalten der Polizisten und dem Eintritt des Todes von Ante P. Den Androhungen wurde anwaltlich innerhalb der gesetzten Frist widersprochen. Die Tatsache, dass der Richter im Verfahren über den Tod von Ante P. entschieden hat, einen Polizisten freizusprechen und einen anderen wegen Körperverletzung zu verurteilen, ändert aus unserer Sicht nichts daran, dass der Polizeieinsatz ursächlich war für Ante P.s Tod. Dies betonte auch der Richter in seiner Urteilsverkündung Anfang März diesen Jahres. Es läge auf der Hand, dass die Angeklagten minutenlang die Dramatik verkannt hätten. Der Gerichtsprozess über den Tod von Ante P. hätte ein klares Signal seien sollen, dass Menschen mit psychischen Diagnosen Hilfe brauchen und nicht Schläge, Pfefferspray, Schreie oder Schüsse. Unbewaffnete mobile Kriseninterventionsteams können durchaus Polizisten ablösen.

Bis zum Ende des ersten juristischen Verfahrens und der Ablehnung des Revisionsverfahrens hat sich der Polizist, der neben Ante P. stand, als dieser verstarb, nicht geäußert. Die Familie von Ante P. hätte sich gewünscht, dass er seinen Freispruch dafür nutzt, sich bei ihnen zu entschuldigen, statt die Unterstützer*innen der Familie rechtlich zu attackieren. Zwei Jahre hielt die Initiative das Erinnern an Ante P. wach, gestaltete einen provisorischen Gedenkort auf dem kleinen Gehweg am Marktplatz, bis die Todesumstände in einem Gerichtsprozess zum ersten Mal verhandelt wurden. Der Gedenkort wurde in der Vergangenheit oft geschändet – zuletzt Ende letzter Woche. Das Revisionsverfahren gegen den zweiten Polizeibeamten, der mehrfach auf den am Boden liegenden Ante P. einschlug, dauert derzeit noch an. Die Ermittlungen über den Tod von Ertekin Özkan wurden kürzlich eingestellt bevor eine Strafanzeige wegen Verleumdung gegen ein Mitglied der Initiative gestellt wurde.

Von Menschen mit psychischen Diagnosen geht nicht zwangsläufig eine größere Gefahr aus als von anderen Menschen – ein Vorurteil, das sich hartnäckig hält. Menschen mit psychischen Diagnosen haben Angst, wenn sie in eine Krise geraten, auf die Polizei zu treffen, die sie als potenzielle Gefahr sieht. Die Initiative vertritt auch ihre Stimmen und setzt sich dafür ein, dass Mannheim zu einem sicheren Ort wird. Die Arbeit der Initiative wird durch Klageversuche behindert. Die Initiative hat sich aus diesem Grund an die „No SLAPP“ Kampagne gewandt. SLAPP bedeutet Strategic Lawsuits Against Public Participation - strategische Klagen gegen politische Akteur*innen um kritische Stimmen mittels rechtlicher Schritte zu unterbinden. Laut der Menschenrechtskommission des Europarats setzen immer öfter unethisch handelnde Akteur*innen juristische Mittel missbräuchlich zur Abschreckung der kritischen Öffentlichkeit ein.

Hintergrund

Der Wissenschaftler Thomas Feltes geht davon aus, dass ca. 75 % der Opfer von Polizeigewalt in einer psychischen Ausnahmesituation waren. Ertekin Özkan wollte sich in seiner Not selbst verletzen. Die Polizeibeamten zogen – wissend, dass es sich um einen Schutzbefohlenen handelt – sofort nach der Ankunft ihre Waffen. Als der Arzt von Ante P. die beiden Polizeibeamten um Hilfe bat, traten sie an diesen mit Pfefferspray heran.

Ausgehend von den Untersuchungen der Gerichtsmedizinerin Dr. Yen, ist Ante P. am wahrscheinlichsten in Folge der Atembehinderung durch die Blutungen durch die Schläge auf seinen Kopf, gestorben. Gefolgt ist der Richter aber letztendlich den privat bezahlten Gutachter*innen der Angeklagten, die ein Herzversagen nicht ausschlossen. Die wenigsten Fälle gegen Polizeigewalt finden den Weg vor Gericht. In nur ca. 1 % der Gerichtsprozesse gegen Polizeibeamte kommt es zu einer Verurteilung.

Unsere Veranstaltung „Polizei-einsätze in psychischen Krisen-situationen“ läuft im Radio!

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Pressemitteilung vom 17. Oktober 2024

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